Nordrhein-Westfalen senkt die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte. Wer 200 Stunden pro Jahr oder vier Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig ist, kann die Karte beantragen, teilte die Landesregierung mit.
Bisher galten 250 Stunden Einsatz pro Jahr beziehungsweise fünf Stunden pro Woche als Zugangsvoraussetzung. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtags um.
Ehrenamt finde heute in vielen Lebenssituationen statt, oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung, erklärte die NRW-Staatskanzlei. „Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.“ Kommunen, Vereine und Organisationen werden aufgefordert, die Neuerungen zu kommunizieren.
Inhaber der Karte können landesweit über 5.000 Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ermäßigungen beim Eintritt in Schwimmbäder oder Museen, für Theater- oder Musikveranstaltungen, aber auch geringere Gebühren für VHS-Kurse oder Rabatte bei vielen Einzelhändlern.
Die Karte ist ein seit 2008 bestehendes Gemeinschaftsprojekt des Landes NRW sowie der Kommunen und Kreise. Mehr als 80.000 Bürger sind den Angaben zufolge bisher mit der Karte ausgezeichnet worden.
Zugang zur Ehrenamtskarte wird erleichtert
Nordrhein-Westfalen senkt die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte. Wer 200 Stunden pro Jahr oder vier Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig ist, kann die Karte beantragen, teilte die Landesregierung mit.
Bisher galten 250 Stunden Einsatz pro Jahr beziehungsweise fünf Stunden pro Woche als Zugangsvoraussetzung. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtags um.
Ehrenamt finde heute in vielen Lebenssituationen statt, oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung, erklärte die NRW-Staatskanzlei. „Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.“ Kommunen, Vereine und Organisationen werden aufgefordert, die Neuerungen zu kommunizieren.
Inhaber der Karte können landesweit über 5.000 Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ermäßigungen beim Eintritt in Schwimmbäder oder Museen, für Theater- oder Musikveranstaltungen, aber auch geringere Gebühren für VHS-Kurse oder Rabatte bei vielen Einzelhändlern.
Die Karte ist ein seit 2008 bestehendes Gemeinschaftsprojekt des Landes NRW sowie der Kommunen und Kreise. Mehr als 80.000 Bürger sind den Angaben zufolge bisher mit der Karte ausgezeichnet worden.
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